Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Firma Houf werden die nachstehenden Bedingungen vereinbart.
Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Jede Änderung der Bedingungen oder eine mündliche Nebenabrede
bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Houf.
Für den Geschäftsbereich Anfertigung und Antiquitätenhandel gilt insbesondere:
- Die von der Firma Houf gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Mündlich oder schriftlich genannte Preise sind freibleibend. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Notierungen.
- Erfolgt eine Anzeige von Mängeln nicht spätestens bis 12.00 Uhr des zweiten Tages nach Lieferung, so gelten die Waren als mängelfrei angenommen.
- Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, aus Gründen, die nicht von der Firma Houf zu vertreten sind, so hat die Firma Houf Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, für die eine Pauschale in Höhe von 30% des Auftragswertes als vereinbart gilt. Es sei denn, die Firma Houf weist im Einzelfall nach, daß ihre Aufwendungen höher waren.
- Alle Zahlungen sind sofort fällig ohne Abzug. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 2%, über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.
- Transporte und Anlieferungen ohne besondere Absprache sind ausschließlich ebenerdige Haustüren. Kann die angelieferte Ware trotz Absprache nicht auf den dafür vorgesehenen Platz gebracht werden, hat das keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag.
- Wird eine Anlieferung verweigert, steht die Ware für maximal 6 Arbeitstage zur Abholung bereit. Bei Nichtabholung verfällt der Kaufvertrag. Kann eine Anlieferung – frei Haus – nicht ausgeführt werden, sind weitere Transporte kostenpflichtig.
- Reserviert wird ausschließlich durch eine Anzahlung in Höhe von Minimum 30% des gesamten Auftragsvolumens.
- Für Farbveränderungen durch Lichteinfluß wird nicht gehaftet.
- Für Schäden, hervorgerufen durch Luftfeuchtigkeitsveränderungen, insbesondere durch zu trockene Luft, wird nicht gehaftet.
- Für Transportschäden durch Dritte wird nicht gehaftet. Für unsachgemäße Lagerung sowie durch unterschiedliche Luftfeuchtigkeit entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
- Holz ist ein lebendiger Werkstoff. Für Risse,Verwerfungen (insbesondere bei Türen), die durch das natürliche Arbeiten des Holzes entstehen, können wir keine Garantie übernehmen. Schwankungen bis hin zu 10% sind möglich.
Für Geschäftsbereich Neuware, Import und Kolonialwarenartikel gilt zusätzlich:
- Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Von uns genannte Liefertermine sind unverbindlich. Regressansprüche wegen verspäteter Lieferungen und Nichtbelieferung können nicht geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Reklamation ist, daß uns die Ware spesenfrei zugestellt wird.
- Reparaturen: Für die Kostenvoranschläge berechnen wir generell die jeweils gültige Aufwandspauschale. Wird die Reparatur durchgeführt, werden Reparaturaufwand, Ersatzteil- und Versandaufwand berechnet.
Allgemein gilt:
- Alle Preise sind netto zuzüglich Transport und der gesetzlichen MwSt.
- Auf im Preis reduzierte Ware Übernehmen wir keine Haftung. Es gelten keine Absprachen ohne schriftliche Bestätigung.
- Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der Firma Houf.
- Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.